Einschulung 2026

Für die Kinder, die im Jahr 2026 eingeschult werden, ist im März 2025 eine Sprachstandserhebung verpflichtend. Eine Ausnahme besteht für folgende Kinder:

  • Ihr Kind besucht eine staatlich geförderte Kindertageseinrichtung und Sie haben von dieser eine schriftliche Erklärung zur Vorlage bei der Sprengelgrundschule (Formular) erhalten, dass Ihr Kind keinen erhöhten Förderbedarf hinsichtlich der deutschen Sprache hat.
  • Ihr Kind besucht eine Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) und Sie haben von dort eine schriftliche Erklärung zur Vorlage bei der Sprengelgrundschule (Formular) erhalten, die den Besuch bestätigt.
  • Ihr Kind besucht eine Heilpädagogische Tagesstätte (HPT) und Sie haben von dort eine schriftliche Erklärung zur Vorlage bei der Sprengelgrundschule (Formular) erhalten, die den Besuch bestätigt.

Weitere Informationen zur Sprachstandserhebung (auch in unterschiedlichen Sprachen) erhalten Sie auf unserer Unterseite.

Sprachstandserhebung

Informationen zur verpflichtenden Sprachstandserhebung