Einschulung 2027

Für die Kinder, die im Jahr 2027 eingeschult werden, ist im März 2026 eine Sprachstandserhebung verpflichtend. Eine Ausnahme besteht für folgende Kinder:

  • Ihr Kind besucht eine staatlich geförderte Kindertageseinrichtung und Sie haben von dieser eine schriftliche Erklärung zur Vorlage bei der Sprengelgrundschule (Formular) erhalten, dass Ihr Kind keinen erhöhten Förderbedarf hinsichtlich der deutschen Sprache hat.
  • Ihr Kind besucht eine Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) und Sie haben von dort eine schriftliche Erklärung zur Vorlage bei der Sprengelgrundschule (Formular) erhalten, die den Besuch bestätigt.
  • Ihr Kind besucht eine Heilpädagogische Tagesstätte (HPT) und Sie haben von dort eine schriftliche Erklärung zur Vorlage bei der Sprengelgrundschule (Formular) erhalten, die den Besuch bestätigt.
  • Ihr Kind ist in logopädischer Behandlung und Sie haben von dort eine schriftliche Erklärung zur Vorlage bei der Sprengelgrundschule erhalten

Weitere Informationen zur Sprachstandserhebung (auch in unterschiedlichen Sprachen) erhalten Sie auf unserer Unterseite.